|
Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wird?
Sie erhalten von uns ein Fahrradschloss mit
welchen Sie verpflichtet sind das Fahrrad ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu
sichern. Sollte das Fahrrad trotzdem gestohlen werden so haften Sie dafür
bis zu einer Obergrenze von 150€. Sie sollten die Polizei und uns
unverzüglich darüber informieren. Ohne polizeiliche Aufnahme haben Sie
keinen Nachweis für Ihre Haftpflichtversicherung.
Was tun im Falle eines Verkehrsunfalls.
Im Falle eines Unfalls benachrichtigen Sie
umgehend die Polizei und leisten Sie erste Hilfe. Soweit Sie dazu in der
Lage sind informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich damit wir
weitere Maßnahmen treffen können. Mit gestürzten Fahrrädern sollten Sie
auf keinem Fall weiterfahren, die Verkehrstüchtigkeit ist mit hoher
Wahrscheinlichkeit nicht mehr gewährleistet. Der Rahmen könnte sogar
gebrochen sein. Bringen Sie das Fahrrad mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln zurück zum Fahrradverleih Stützpunkt.
Ausführliche AGB / Nutzungsbedingungen
Geltungsbereich
Verträge des Fahrradverleih www.dresden-by-bike dessen Inhaber der BONBON
Verlag Ltd. (nachfolgend Vermieter) ist, werden nur unter den
nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB)
vereinbart, soweit nicht im einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen
Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine
Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie
vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.
Buchung und Preise
Ein Miettag beginnt 9.00 Uhr Früh und endet 21.00 Uhr Abends. Alle
Fahrräder sind am Miettag ab 9.00 Uhr am gebuchten Standort zur Abholung
bereit und müssen bis spätestens 21.00 Uhr wieder an diesem Standort
abgegeben werden.
Es gibt keine stundenweise Vermietung. Wird das Fahrrad später abgeholt
oder eher zurückgebracht besteht keinerlei Anspruch auf Erstattung der
anteiligen Mietgebühr. Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der
auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Prospekt, Internetseite mitgeteilt
wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der
Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete
während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter kann
sich auf der Internetseite www.dresden-by-bike.de die passenden und freien
Fahrräder für den von Ihnen gewünschten Zeitraum aussuchen und buchen.
Eine Buchung wird erst mit einer Buchungsbestätigung durch den Vermieter
verbindlich.
Entgegennahme des Fahrrades
Alle reservierten Fahrräder stehen am Miettag ab 9.00 Uhr zur Abholung
durch den Mieter bereit.
Der Mieter ist verpflichtet das für ihn reservierte Fahrrad auf
uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit zu
überprüfen.
Sollte dennoch ein reserviertes Fahrrad einen Defekt aufweisen oder es zu
einer Beschädigung durch Dritte gekommen sein welches eine Anmietung des
Fahrrads nicht zumutbar machen (z.B. Reifen defekt, Rad durch Vandalismus
zerstört oder Fahrrad nicht verkehrssicher) ist der Vermieter berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist nicht
verpflichtet ein Ersatz Fahrrad zu stellen. Es besteht in diesem Fall kein
Anspruch auf Leistungserbringung durch den Vermieter. Der Mieter ist nicht
berechtigt selber Reperaturen am Fahrrad durchzuführen oder durchführen zu
lassen. Eine dennoch vom Mieter veranlasste oder durchgeführte Reparatur
geht nicht zu Lasten des Vermieters.
Ein Fahrrad kann nachträglich nicht mehr reklamiert werden. Der
Mietvertrag ist seitens des Vermieters erfüllt.
Abstellen
des Fahrrades während des Mietzeitraumes.
Der Mieter ist verpflichtet bei jedem Abstellen des Fahrrades während
der Mietdauer die Straßenverkehrsordnung STVO einzuhalten und beim
Abstellen die Verkehrssicherheit und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu
behindern.
Der Mieter verpflichtet sich das Fahrrad ordnungsgemäß mit dem
Fahrradschloss an eine befestigte Stelle anzuschließen.
Nutzung und
Haftung
Nutzungsausschlüsse
a) Die Fahrräder
dürfen von Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener genutzt
werden.
b) Das Befördern von Beifahrern und Tieren, explosiven, entzündlichen,
giftigen und sonstiger gefährlicher Stoffe ist untersagt.
c) Fahrten außerhalb Deutschlands, die Weitervermietung und die Teilnahme
an
d) Rennveranstaltungen sind nicht gestattet.
e) Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss ist untersagt.
f) Freihändig fahren ist nicht erlaubt.
g) Das Mitführen von Taschen, Rucksäcken oder ähnlichem bzw. das Mitführen
von jeglicher Ladung darf nur erfolgen wenn die Ladung ordnungsgemäß am
Fahrrad gesichert ist.
h) Eine Weitervermietung ist untersagt
Der Mieter darf
das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf
es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen bestimmungsgemäßen
Gebrauch benutzen.
Einstellungen und Umbauten am Fahrrad dürfen vom Mieter nicht vorgenommen
werden. Insbesondere an Bremsen und Schaltung darf nicht nach justiert
werden. Für die Kosten der Wiedereinstellung bei Vergehen muss der Mieter
aufkommen.
Die Benutzung der Fahrräder erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der
Mieter hat vor Beginn der Nutzung die uneingeschränkte Verkehrstüchtigkeit
der Fahrräder zu prüfen.
Der Mieter ist für von ihm verursachte Schäden haftbar. Der Mieter muss
Haftpflichtschäden eigenverantwortlich absichern, davon unberührt bleiben
Regressansprüche des Haftpflichtversicherers des Vermieters gegenüber dem
Mieter.
Die Haftungszeit des Mieters beginnt mit der Übernahme des Fahrrades, bis
zur Kontrolle des Fahrrades durch einen Mitarbeiter des BONBON Verlag Ltd.
nach telefonisch gemeldeter entgültiger Abstellung des Fahrrades. Der
Mieter hat offensichtliche Schäden bei der telefonischen Meldung sofort
mitzuteilen.
Bei Vorliegen von weiteren Schäden am Fahrrad wird der Mieter innerhalb
der nächsten 12h vom Vermieter informiert. Der Mieter hat die Schadens und
die Schadensnebenkosten zu ersetzen, die ihm in Rechnung gestellt werden.
Der Mieter ist für nach Ablauf der 12h angezeigte Schäden nicht mehr
haftbar.
Haftungsgrenzen:
Die Haftung des Mieters bei Schäden am gemieteten Fahrrad oder Diebstahl
ist während der Haftungszeit auf insgesamt 150Euro begrenzt. Unberührt
davon bleiben Schäden welche vom Mieter an Dritten verursacht wurden und
Schäden welche grob fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt wurden.
Bei Diebstahl des Fahrrades ist der Vermieter vom Mieter unverzüglich
telefonisch zu informieren. Der Diebstahl muss in der nächsten
Polizeidienststelle gemeldet werden. Das Aktenzeichen und die Dienststelle
ist dem Vermieter mitzuteilen.
Haftung des
Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
gegenüber dem Mieter. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von
wesentlichen Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für
vertragstypische Schäden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den
mit den Fahrrädern transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die
Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
Im Falle unerlaubter Benutzung der Fahrräder gemäß der Nutzungsauschlüsse
ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Das betrifft auch Schäden
an den Gegenständen welche mit dem Fahrrad transportiert wurden während
der unerlaubten Benutzung.
Unfall
Der Mieter ist verpflichtet bei einem Unfall bei welchem außer dem
Mieter noch andere Personen bzw. Sachen Dritter beteiligt sind,
unverzüglich den Vermieter und die Polizei zu informieren. Wir diese
Mitteilungspflicht missachtet so haftet der Mieter für eventuell daraus
resultierende Schäden des Vermieters
Defekte
während des Mietzeitraumes
Sollte während des Mietzeitraumes ein Defekt am Fahrrad auftreten
welcher die Verkehrssicherheit des Fahrrades nicht mehr gewährleistet ist
das Fahrrad nicht mehr zu benutzen und auf eigene Kosten zum Ausleihort
zurückzubringen. Während des Mietzeitraumes wird kein Reparaturservice vom
Vermieter angeboten. Sollte der Mieter das Fahrrad nicht zum Ausleihort
zurückbringen gilt eine Kostenpauschale von 150Euro für das Holen des
Fahrrades durch den Vermieter vereinbart. Dies gilt für alle vom Mieter
nicht zurückgebrachten und nicht polizeilich gemeldete gestohlene
Fahrräder.
Für Defekte am Fahrrad ist der Vermieter nicht haftbar. Eine Erstattung
des Mietzinses oder Bereitstellung eines Ersatz Fahrrades ist
ausgeschlossen.
Fahrradschloss und Code:
Sollte der Mieter den Code für das Fahrradschloss vergessen haben muss
er den Vermieter sofort informieren. Sollte der Vermieter nicht erreichbar
sein um den Code durchzugeben muss der Mieter mit dem Fahrrad wie mit
einem defekten Fahrrad verfahren und es zum Ausleihort zurückbringen.
Zerstört der Mieter das Fahrradschloss so ist dieses dem Vermieter zu
ersetzen. Es gelten die vereinbarten Pauschalen.
Rücktritt
und Stornierungskosten
Kostenfreie Stornierung
Sollte sich der Mieter auf Grund schlechter Wetterverhältnisse gegen
die bestellten Fahrräder entscheiden so ist eine kostenfreie Stornierung
möglich.
Voraussetzung dafür ist Regen, Gewitter oder Sturm zum gewünschten
Mietzeitpunkt oder es sind Temperaturen unter 10 Grad Celsius. Haben der
Mieter keine exakte Abholzeit der Fahrräder angegeben, gilt das Wetter um
9.00 Uhr Früh, denn ab da stehen die Fahrräder zur Abholung bereit.
Für eine kostenfreie Stornierung muss der Mieter den Vermieter über die
gewünschte Stornierung telefonisch informieren, sollte der Vermieter nicht
selber erreichbar sein muss der Mieter eine Nachricht darüber auf einen
Anrufbeantworter sprechen. Sind die Schlecht Wetter Voraussetzungen
erfüllt erfolgt die kostenfreie Stornierung.
Sollten die Schlecht Wetter Vorausetzungen nicht erfüllt ssein, wird der
Vermieter zum Zeitpunkt der ursprünglich gewünschten Fahrradübernahme
einen Auszug des Online Wetterberichts als Beweis speichern und die
kostenfreie Stornierung zurückweisen. Es werden dann die normalen
Stornierungsgebühren berechnet.
Stornierung der bestellten Fahrräder aus anderem Grund:
Eine Stornierung bis 7 Tage vor Beginn der Mietzeit ist kostenfrei.
Bei Stornierung 7-1 Tage vor Mietbeginn berechnen der Vermieter 50% und
am Miettag bis 1h vor Mietbeginn 80% des vereinbarten Mietpreises. Werden
die Fahrräder nicht storniert bzw. erst nach vereinbartem Mietbeginn wird
von der vollen Nutzung der Fahrräder ausgegangen und der volle Mietzins
berechnet.
Rückgabe
des Fahrrades
Das Fahrrad am letzten Tag des vorher reservierten Mietzeitraumes bis
21.00 an der Stelle der Entgegennahme abzustellen. Wenn kein freier Platz
im Fahrradständer verfügbar ist muss der Mieter das Fahrrad an einer
geeigneten Stelle in der unmittelbaren Nähe des Fahrradständers
anschliessen.
Der Mieter ist verpflichtet nach dem endgültigen Abstellen des Fahrrades
den Vermieter zu informieren. Sollte der Vermieter nicht selber
telefonisch erreichbar sein ist vom Mieter eine Nachricht über das
Abstellen des Fahrrades mit seinem Namen und der Fahrradnummer auf ein
geschaltenen Anrufbeantworter zu sprechen. Defekte sind ebenfalls
mitzuteilen.
Ein Service Mitarbeiter des Vermieters wird sich innerhalb der nächsten 12
Stunden die Fahrräder anschauen und evtl. Defekte und Mängel aufnehmen.
Ist das Fahrrad des Mieters mängelfrei ist ist der Mietvertrag beendet.
Sollten Mängel am Fahrrad sein gilt folgendes vereinbart.
Die Höchstgrenze für die Haftung des Mieters beträgt pro Fahrrad 150€.
Unberührt davon bleiben Schäden welche vom Mieter an Dritten verursacht
wurden und Schäden welche grob fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt
wurden. Für Mängel welche der Mieter nicht zu vertreten hat kommt der
Vermieter auf.
Für folgende Mängel gelten feste Pauschalen als vereinbart:
Reifen ohne
Luft - Pauschal 16Euro (neuer Mantel, Schlauch und Arbeitsleistung)
Laufrad oder Speichen verbogen - Pauschal 24Euro (Zentrieren, Einspeichen
und Arbeitsleistung)
sehr starke Verschmutzung des Fahrrades durch Querfeldeinfahrten -
Reinigung 10 Euro
Bremsen manuell selber ohne Grund verstellt - Pauschal 15 Euro
Fahrradschloss Code verstellt oder verloren: Pauschal 20 Euro
Andere Mängel
werden nach Kostenvoranschlag einer Fahrradwerkstatt berechnet und dem
Mieter in Rechnung gestellt.
Verspätete
Rückgabe
Für ein verspätet abgegebenes Fahrrad wird dem Mieter der Mietzins eines
weiteren Miettages als Vertragsstrafe
berechnet. Eine weitere Nutzung ist ausgeschlossen. Da alle Fahrräder für
den nächsten Miettag vorbereitet werden müssen sind eigenwillige
Mietverlängerungen nicht statthaft. Wenn der Mieter das Fahrrad länger
nutzen möchte muss er dies erneut reservieren, vorausgesetzt das noch ein
Fahrrad für den nächsten Miettag frei ist.
Datenschutz
Der Vermieter ist berechtigt die persönlichen Daten des Mieters zu
speichern. Der Vermieter verpflichtet sich diese Daten nur im Einklang mit
den Bestimmungen des Bundesdatenschutgesetzes zu verwenden. Der Vermieter
ist berechtigt Anrufe zu Beweiszwecken zu speichern und den Inhalt der
Anrufe an Erfüllungsgehilfen des Vermieters weiterzuleiten. Die Daten
werden vor dem Zugriff nicht autorisierter Personen geschützt.
Der Vermieter ist berechtigt an Behörden Informationen über den Mieter
weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahrens nachweisen.
Sonstiges
Es besteht deutsches Recht. Als Gerichtsstand gilt Dresden als vereinbart.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. |