Fahrradverleih direkt an der Elbe Dresden nur 12,50 EURO pro Fahrrad - inkl. Freigetränk im Fährgarten Johannstadt

Mietbedingungen / Fragen und Antworten:

Bis wann muss ich das reservierte Fahrrad abgeholt haben?

Sie können die reservierten Fahrräder am Miettag um 9 Uhr, 10 Uhr und 11 Uhr am Fährgarten Johannstadt Dresden in Empfang nehmen.

Kann ich später ein Fahrrad mieten?

Nein, wir verleihen letztmalig um 11.Uhr Fahrräder, danach ist es sowieso sehr unwahrscheinlich das noch ein freies Fahrrad verfügbar ist.

Bis wann muss ich das Mietfahrrad wieder abgeben?

Bis 21.00 Uhr muss das Fahrrad wieder am Fahrradverleih Stützpunkt Fährgarten Johannstadt angeschlossen werden.

Was muss ich tun, wenn ich eine Panne habe?

Sollten Sie eine Panne haben welche die Verkehrstüchtigkeit des Fahrrades beeinträchtigt dürfen Sie mit dem Fahrrad nicht weiterfahren und müssen es zurück zum Verleih Stützpunkt bringen. Entweder schieben oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Außerdem bitten wir Sie uns über den Schaden telefonisch unverzüglich zu unterrichten.

Bekomme ich in dem Fall ein Ersatz Fahrrad?

Leider Nein, es sei denn wir haben noch Fahrräder frei welche entweder nicht abgeholt worden oder nicht reserviert sind. Es besteht aber kein Anspruch.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Nein das ist höhere Gewalt, wir können auch nichts für eine Panne, so etwas passiert im Umgang mit Fahrrädern nun einmal.

Muss ich für den Schaden aufkommen?

Ja, nur wenn der Schaden am Fahrrad nachweisbar nicht durch Sie verursacht wurde müssen Sie den Schaden nicht begleichen. Andernfalls stellen wir Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung. In 99% aller Fälle sind die plattgefahrene Reifen, verbogene Felgen und Schäden durch Stürze.

Ich schaffe es nicht bis 21 Uhr zurück zum Fährgarten Johannstadt, was soll ich tun?

Sollten Sie es nicht rechtzeitig schaffen stellen wir Ihnen ab 21 Uhr einen weiteren Miettag in Rechnung. Dies berechtigt Sie aber nicht das Fahrrad einen weiteren Tag zu behalten. Die Fahrräder sind schließlich für den nächsten Tag fest eingeplant. Eine eigenwillige Verlängerung ist nicht möglich. Wir kontrollieren letztmalig alle Fahrräder um 21 Uhr.

Wenn Ihr Fahrrad bis dahin nicht da ist, stellen wir weitere 12,50Euro in Rechnung.  Stellen Sie das Fahrrad nach 20 Uhr am Fährgarten ab und schliessen Sie es ordnungsgemäß am Zaun an. Das Fahrrad wird am nächsten Morgen kontrolliert. Die Rechnung erhalten Sie per EMail oder Post.

 Online  Fahrrad  Reservierung :

Keine Abnahmeverpflichtung bei schlechtem Wetter!
Je spezialisierter Ihre Auswahl desto geringer die Chance das noch ein Fahrrad verfügbar ist!
Anzahl Herrenfahrräder:
Schaltung
Fahrradgröße
Anzahl Damenfahrräder:
Schaltung
Fahrradgröße
 

Bitte geben Sie die ungefähre Abholungszeit an
Abholung ab 9.00Uhr zu jeder vollen Stunde

Rückgabe bis 20.00 Uhr möglich
 
Sie wünschen einen Fahrradhelm?
Fahrradhelme bekommen Sie auf Wunsch von uns für 2,50 Euro pro Tag geliehen.
Bitte geben Sie uns vorher die Größen an. Bei mehreren bitte mit Komma getrennt!
M, L, XL


 
 


Mit Absenden der Anfrage erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und AGB einverstanden.

Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wird?

Sie erhalten von uns ein Fahrradschloss mit welchen Sie verpflichtet sind das Fahrrad ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Sollte das Fahrrad trotzdem gestohlen werden so haften Sie dafür bis zu einer Obergrenze von 150€. Sie sollten die Polizei und uns unverzüglich darüber informieren. Ohne polizeiliche Aufnahme haben Sie keinen Nachweis für Ihre Haftpflichtversicherung.

Was tun im Falle eines Verkehrsunfalls.

Im Falle eines Unfalls benachrichtigen Sie umgehend die Polizei und leisten Sie erste Hilfe. Soweit Sie dazu in der Lage sind informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich damit wir weitere Maßnahmen treffen können. Mit gestürzten Fahrrädern sollten Sie auf keinem Fall weiterfahren, die Verkehrstüchtigkeit ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr gewährleistet. Der Rahmen könnte sogar gebrochen sein. Bringen Sie das Fahrrad mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurück zum Fahrradverleih Stützpunkt.

 

Ausführliche AGB / Nutzungsbedingungen

Geltungsbereich
Verträge des Fahrradverleih www.dresden-by-bike dessen Inhaber der BONBON Verlag Ltd. (nachfolgend Vermieter) ist, werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im einzelnen etwas anderes vereinbart wird. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

Buchung und Preise
Ein Miettag beginnt 9.00 Uhr Früh und endet 21.00 Uhr Abends. Alle Fahrräder sind am Miettag ab 9.00 Uhr am gebuchten Standort zur Abholung bereit und müssen bis spätestens 21.00 Uhr wieder an diesem Standort abgegeben werden.
Es gibt keine stundenweise Vermietung. Wird das Fahrrad später abgeholt oder eher zurückgebracht besteht keinerlei Anspruch auf Erstattung der anteiligen Mietgebühr. Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Prospekt, Internetseite mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter kann sich auf der Internetseite www.dresden-by-bike.de die passenden und freien Fahrräder für den von Ihnen gewünschten Zeitraum aussuchen und buchen. Eine Buchung wird erst mit einer Buchungsbestätigung durch den Vermieter verbindlich.

Entgegennahme des Fahrrades
Alle reservierten Fahrräder stehen am Miettag ab 9.00 Uhr zur Abholung durch den Mieter bereit.
Der Mieter ist verpflichtet das für ihn reservierte Fahrrad auf uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit zu überprüfen.
Sollte dennoch ein reserviertes Fahrrad einen Defekt aufweisen oder es zu einer Beschädigung durch Dritte gekommen sein welches eine Anmietung des Fahrrads nicht zumutbar machen (z.B. Reifen defekt, Rad durch Vandalismus zerstört oder Fahrrad nicht verkehrssicher) ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet ein Ersatz Fahrrad zu stellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Leistungserbringung durch den Vermieter. Der Mieter ist nicht berechtigt selber Reperaturen am Fahrrad durchzuführen oder durchführen zu lassen. Eine dennoch vom Mieter veranlasste oder durchgeführte Reparatur geht nicht zu Lasten des Vermieters.
Ein Fahrrad kann nachträglich nicht mehr reklamiert werden. Der Mietvertrag ist seitens des Vermieters erfüllt.

Abstellen des Fahrrades während des Mietzeitraumes.
Der Mieter ist verpflichtet bei jedem Abstellen des Fahrrades während der Mietdauer die Straßenverkehrsordnung STVO einzuhalten und beim Abstellen die Verkehrssicherheit und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern.
Der Mieter verpflichtet sich das Fahrrad ordnungsgemäß mit dem Fahrradschloss an eine befestigte Stelle anzuschließen.

Nutzung und Haftung
Nutzungsausschlüsse

a) Die Fahrräder dürfen von Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener genutzt werden.
b) Das Befördern von Beifahrern und Tieren, explosiven, entzündlichen, giftigen und sonstiger gefährlicher Stoffe ist untersagt.
c) Fahrten außerhalb Deutschlands, die Weitervermietung und die Teilnahme an
d) Rennveranstaltungen sind nicht gestattet.
e) Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss ist untersagt.
f) Freihändig fahren ist nicht erlaubt.
g) Das Mitführen von Taschen, Rucksäcken oder ähnlichem bzw. das Mitführen von jeglicher Ladung darf nur erfolgen wenn die Ladung ordnungsgemäß am Fahrrad gesichert ist.
h) Eine Weitervermietung ist untersagt

Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
Einstellungen und Umbauten am Fahrrad dürfen vom Mieter nicht vorgenommen werden. Insbesondere an Bremsen und Schaltung darf nicht nach justiert werden. Für die Kosten der Wiedereinstellung bei Vergehen muss der Mieter aufkommen.
Die Benutzung der Fahrräder erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter hat vor Beginn der Nutzung die uneingeschränkte Verkehrstüchtigkeit der Fahrräder zu prüfen.
Der Mieter ist für von ihm verursachte Schäden haftbar. Der Mieter muss Haftpflichtschäden eigenverantwortlich absichern, davon unberührt bleiben Regressansprüche des Haftpflichtversicherers des Vermieters gegenüber dem Mieter.
Die Haftungszeit des Mieters beginnt mit der Übernahme des Fahrrades, bis zur Kontrolle des Fahrrades durch einen Mitarbeiter des BONBON Verlag Ltd. nach telefonisch gemeldeter entgültiger Abstellung des Fahrrades. Der Mieter hat offensichtliche Schäden bei der telefonischen Meldung sofort mitzuteilen.
Bei Vorliegen von weiteren Schäden am Fahrrad wird der Mieter innerhalb der nächsten 12h vom Vermieter informiert. Der Mieter hat die Schadens und die Schadensnebenkosten zu ersetzen, die ihm in Rechnung gestellt werden.
Der Mieter ist für nach Ablauf der 12h angezeigte Schäden nicht mehr haftbar.

Haftungsgrenzen:
Die Haftung des Mieters bei Schäden am gemieteten Fahrrad oder Diebstahl ist während der Haftungszeit auf insgesamt 150Euro begrenzt. Unberührt davon bleiben Schäden welche vom Mieter an Dritten verursacht wurden und Schäden welche grob fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt wurden.
Bei Diebstahl des Fahrrades ist der Vermieter vom Mieter unverzüglich telefonisch zu informieren. Der Diebstahl muss in der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Das Aktenzeichen und die Dienststelle ist dem Vermieter mitzuteilen.

Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber dem Mieter. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für vertragstypische Schäden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den mit den Fahrrädern transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
Im Falle unerlaubter Benutzung der Fahrräder gemäß der Nutzungsauschlüsse ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Das betrifft auch Schäden an den Gegenständen welche mit dem Fahrrad transportiert wurden während der unerlaubten Benutzung.

Unfall
Der Mieter ist verpflichtet bei einem Unfall bei welchem außer dem Mieter noch andere Personen bzw. Sachen Dritter beteiligt sind, unverzüglich den Vermieter und die Polizei zu informieren. Wir diese Mitteilungspflicht missachtet so haftet der Mieter für eventuell daraus resultierende Schäden des Vermieters

Defekte während des Mietzeitraumes
Sollte während des Mietzeitraumes ein Defekt am Fahrrad auftreten welcher die Verkehrssicherheit des Fahrrades nicht mehr gewährleistet ist das Fahrrad nicht mehr zu benutzen und auf eigene Kosten zum Ausleihort zurückzubringen. Während des Mietzeitraumes wird kein Reparaturservice vom Vermieter angeboten. Sollte der Mieter das Fahrrad nicht zum Ausleihort zurückbringen gilt eine Kostenpauschale von 150Euro für das Holen des Fahrrades durch den Vermieter vereinbart. Dies gilt für alle vom Mieter nicht zurückgebrachten und nicht polizeilich gemeldete gestohlene Fahrräder.
Für Defekte am Fahrrad ist der Vermieter nicht haftbar. Eine Erstattung des Mietzinses oder Bereitstellung eines Ersatz Fahrrades ist ausgeschlossen.

Fahrradschloss und Code:
Sollte der Mieter den Code für das Fahrradschloss vergessen haben muss er den Vermieter sofort informieren. Sollte der Vermieter nicht erreichbar sein um den Code durchzugeben muss der Mieter mit dem Fahrrad wie mit einem defekten Fahrrad verfahren und es zum Ausleihort zurückbringen. Zerstört der Mieter das Fahrradschloss so ist dieses dem Vermieter zu ersetzen. Es gelten die vereinbarten Pauschalen.

Rücktritt und Stornierungskosten

Kostenfreie Stornierung
Sollte sich der Mieter auf Grund schlechter Wetterverhältnisse gegen die bestellten Fahrräder entscheiden so ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Voraussetzung dafür ist Regen, Gewitter oder Sturm zum gewünschten Mietzeitpunkt oder es sind Temperaturen unter 10 Grad Celsius. Haben der Mieter keine exakte Abholzeit der Fahrräder angegeben, gilt das Wetter um 9.00 Uhr Früh, denn ab da stehen die Fahrräder zur Abholung bereit.
Für eine kostenfreie Stornierung muss der Mieter den Vermieter über die gewünschte Stornierung telefonisch informieren, sollte der Vermieter nicht selber erreichbar sein muss der Mieter eine Nachricht darüber auf einen Anrufbeantworter sprechen. Sind die Schlecht Wetter Voraussetzungen erfüllt erfolgt die kostenfreie Stornierung.
Sollten die Schlecht Wetter Vorausetzungen nicht erfüllt ssein, wird der Vermieter zum Zeitpunkt der ursprünglich gewünschten Fahrradübernahme einen Auszug des Online Wetterberichts als Beweis speichern und die kostenfreie Stornierung zurückweisen. Es werden dann die normalen Stornierungsgebühren berechnet.

Stornierung der bestellten Fahrräder aus anderem Grund:

Eine Stornierung bis 7 Tage vor Beginn der Mietzeit ist kostenfrei.
Bei  Stornierung 7-1 Tage vor Mietbeginn berechnen der Vermieter 50% und am Miettag bis 1h vor Mietbeginn 80% des vereinbarten Mietpreises. Werden die Fahrräder nicht storniert bzw. erst nach vereinbartem Mietbeginn wird von der vollen Nutzung der Fahrräder ausgegangen und der volle Mietzins berechnet.

Rückgabe des Fahrrades
Das Fahrrad am letzten Tag des vorher reservierten Mietzeitraumes bis 21.00 an der Stelle der Entgegennahme abzustellen. Wenn kein freier Platz im Fahrradständer verfügbar ist muss der Mieter das Fahrrad an einer geeigneten Stelle in der unmittelbaren Nähe des Fahrradständers anschliessen.
Der Mieter ist verpflichtet nach dem endgültigen Abstellen des Fahrrades den Vermieter zu informieren. Sollte der Vermieter nicht selber telefonisch erreichbar sein ist vom Mieter eine Nachricht über das Abstellen des Fahrrades mit seinem Namen und der Fahrradnummer auf ein geschaltenen Anrufbeantworter zu sprechen. Defekte sind ebenfalls mitzuteilen.
Ein Service Mitarbeiter des Vermieters wird sich innerhalb der nächsten 12 Stunden die Fahrräder anschauen und evtl. Defekte und Mängel aufnehmen. Ist das Fahrrad des Mieters mängelfrei ist ist der Mietvertrag beendet.
Sollten Mängel am Fahrrad sein gilt folgendes vereinbart.
Die Höchstgrenze für die Haftung des Mieters beträgt pro Fahrrad 150€. Unberührt davon bleiben Schäden welche vom Mieter an Dritten verursacht wurden und Schäden welche grob fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt wurden. Für Mängel welche der Mieter nicht zu vertreten hat kommt der Vermieter auf.

Für folgende Mängel gelten feste Pauschalen als vereinbart:

Reifen ohne Luft - Pauschal 16Euro (neuer Mantel, Schlauch und Arbeitsleistung)
Laufrad oder Speichen verbogen - Pauschal 24Euro (Zentrieren, Einspeichen und Arbeitsleistung)
sehr starke Verschmutzung des Fahrrades durch Querfeldeinfahrten - Reinigung 10 Euro
Bremsen manuell selber ohne Grund verstellt - Pauschal 15 Euro
Fahrradschloss Code verstellt oder verloren: Pauschal 20 Euro

Andere Mängel werden nach Kostenvoranschlag einer Fahrradwerkstatt berechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt.

Verspätete Rückgabe
Für ein verspätet abgegebenes Fahrrad wird dem Mieter der Mietzins eines weiteren Miettages als Vertragsstrafe berechnet. Eine weitere Nutzung ist ausgeschlossen. Da alle Fahrräder für den nächsten Miettag vorbereitet werden müssen sind eigenwillige Mietverlängerungen nicht statthaft. Wenn der Mieter das Fahrrad länger nutzen möchte muss er dies erneut reservieren, vorausgesetzt das noch ein Fahrrad für den nächsten Miettag frei ist.

Datenschutz
Der Vermieter ist berechtigt die persönlichen Daten des Mieters zu speichern. Der Vermieter verpflichtet sich diese Daten nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutgesetzes zu verwenden. Der Vermieter ist berechtigt Anrufe zu Beweiszwecken zu speichern und den Inhalt der Anrufe an Erfüllungsgehilfen des Vermieters weiterzuleiten. Die Daten werden vor dem Zugriff nicht autorisierter Personen geschützt.
Der Vermieter ist berechtigt an Behörden Informationen über den Mieter weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahrens nachweisen.

Sonstiges
Es besteht deutsches Recht. Als Gerichtsstand gilt Dresden als vereinbart. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.